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Informationen und Links rund ums Thema Vereine

Vereinsförderung

Nützliche Links

Registergericht

Für Genderkinger Vereine ist das Amtsgericht Augsburg - Registergericht - zuständig.

 Amtsgericht Augsburg - Registergericht -
 Fuggerstr. 10, 86150 Augsburg
 Tel. 0821 3105-0 Fax 0821 3105 2501

Weitere Informationen im Bayernportal

Zur Eintragung in das Vereinsregister ist anzumelden

  1. Jede Vorstandsänderung (Neuwahl / Ausscheiden) unter Vorlage einer Abschrift des Wahlprotokolls.
  2. Jede Satzungsänderung unter Vorlage des Protokolls in Urschrift und Abschrift sowie einer Abschrift des Einladungsschreibens. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass in der Einladung konkret auf die beabsichtigten Satzungsänderungen hinzuweisen ist. Allein die Ankündigung „Satzungsänderung" genügt nicht.

Form der Anmeldung

Schriftlich mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift(en) des (der) Anmeldenden.

Die Protokolle sollen möglichst kurz und übersichtlich sein. Sie müssen enthalten:

  • Den Ort und den Tag der Versammlung,
die Bezeichnung des Vorsitzenden und des Schriftführers,
die Zahl der erschienenen Mitglieder,
die Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Versammlung,
die Tagesordnung mit der Angabe, ob sie bei der Einberufung der Versammlung mitangekündigt war,
die Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung, falls die Satzung diesbezügliche Bestimmungen enthält.
  • Die gestellten Anträge sowie die gefassten Beschlüsse und die Wahlen. Dabei ist jedes Mal das Abstimmungsergebnis ziffernmäßig genau anzugeben (abgegebene Stimmen, davon ungültige Stimmen, Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Stimmenthaltungen; Wendungen, wie „mit großer Mehrheit" oder „fast einstimmig", sind unbedingt zu vermeiden). Die gewählten Vorstandsmitglieder sind mit Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnort zu bezeichnen. Weiter ist die Erklärung des Gewählten über die Annahme des Amtes anzugeben.
    Bei Satzungsänderungen ist der nunmehrige Wortlaut der geänderten Paragraphen der Satzung anzugeben.
    Ist die Satzung geändert und neu gefasst, so ist es zweckmäßig im Protokoll folgende Feststellung zu treffen: „Die Satzung wurde geändert und zugleich mit .... Stimmen bei .... Stimmenthaltungen und .... ungültigen Stimmen sowie .... Gegenstimmen nach beigefügter Anlage neu gefasst". Die Neufassung der Satzung ist dann dem Protokoll als Bestandteil beizuheften und von den Personen zu unterschreiben, die auch das Protokoll zu unterzeichnen haben.
  • Die Unterschriften derjenigen Personen, die nach der Satzung die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen zu beurkunden haben.

Die Protokollabschriften

müssen wörtlich mit der Urschrift , übereinstimmen und mindestens den Eingang des Protokolls, die gefassten Satzungsänderungsbeschlüsse und Wahlen sowie den Schluss mit den Unterschriften enthalten.

Die vorgeschriebenen Anmeldungen

haben jeweils unverzüglich zu erfolgen und können durch Zwangsgeld erzwungen werden.

Anzumelden

hat stets der Vorstand des Vereins (§ 26 BGB); die Anmeldung muss durch Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Anzahl erfolgen.

Wird bei einer Wahl der bisherige Vorstand erneut gewählt

ist dies unter Vorlage einer Kopie des Protokolls dem Registergericht Eine notariell beglaubigte Anmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Muster für eine Anmeldung einer Änderung des Vorstandes

An das
Amtsgericht Augsburg -Registergericht-
Fuggerstr. 10
86150 Augsburg

Betreff: Freunde der Grundschule an der Neuschwansteinstraße e.V.
VR 1234; hier: Vorstandsänderung

Zur Eintragung in das Vereinsregister melde(n) ich (wir) an:

  • bei Änderung des-gesamten Vorstandes

In der Mitgliederversammlung vom 01.03.2000 wurde der Vorstand (§ 26 BGB) wie folgt neu gewählt:
Erster Vorsitzender: Moritz Mustermann, geb. am 11.11.1950, 86163 Augsburg, Karwendelstr. 4;
Zweiter Vorsitzender: Norbert Neu, geb. am 12.12.1959, 86163 Augsburg, Oberstdorfer Str. 18.
Hans Huber und Erika Ernst sind damit aus dem Vorstand ausgeschieden.

  • bei Änderung nur eines Vorstandsmitgliedes

In der Mitgliederversammlung vom 01.03.2000 wurde in den Vorstand (§ 26 BGB) zum ersten Vorsitzenden gewählt:
Kohlar Karl, geb. am 06.06.1956, 86163 Augsburg, Karwendelstr. 57.
Der bisherige erste Vorsitzende Hans Huber ist damit aus dem Vorstand ausgeschieden.
Zur Kenntnisnahme wird mitgeteilt: Die zweite Vorsitzende Erika Ernst wurde für zwei Jahre wieder gewählt.

Abschrift der Versammlungsniederschrift vom 01.03.2000 ist beigefügt.

Unterschriften

Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar


Muster für eine Anmeldung einer Satzungsänderung

An das
Amtsgericht Augsburg -Registergericht-
Fuggerstr. 10
86150 Augsburg

Betreff: Freunde der Grundschule an der Neuschwansteinstraße e.V.
VR 1234; hier: Satzungsänderung

Zur Eintragung in das Vereinsregister melde(n) ich (wir) an:

  • Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2000 hat die Änderung des § 5 der Satzung (Eintritt und Austritt der Mitglieder) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2000 hat die Änderung des § 1 der Satzung (Vereinsname) beschlossen. Der Name des Vereins soll künftig lauten:
Freundeskreis der Grund- und Hauptschule an der Neuschwansteinstraße e.V.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2000 hat die Änderung des § 8 der Satzung (Mitgliedsbeitrag) und die Einfügung eines § 10 a (Vertretungsmacht des Vorstandes) als neue Satzungsbestimmung beschlossen. Die Vertretungsmacht des Vorstands nach § 10 a der Satzung lautet nun: „Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam."
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2000 hat die Änderung des § 14 der Satzung (Vorstand) beschlossen. Zum neuen Vorstandsmitglied wurde als Schriftführer gewählt:
Ganser Heike, geb. am 13.01.1969, Watzmannstraße 71, 86163 Augsburg.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2000 hat die Neufassung der Vereinssatzung beschlossen. Als Mitglieder des neuen Vorstandes wurden gewählt:

Urschrift sowie Abschrift der Versammlungsniederschrift vom 01.03.2000 ist beigefügt.

Unterschriften

Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar